Fragen & Antworten

Wir haben alle bisherigen Fragen gesammelt und beantwortet. Diese Liste wird kontinuierlich von uns ergänzt.

 

Nur 1 Jahr? Das bringt doch nichts.

Man muss irgendwo mal starten und als Start-Dauer sehen wir ein Jahr als sinnvoll an.
Es kann jederzeit verlängert werden – wenn die Menschen es wollen.

Jeder entscheidet für sich – das ist auch ein wichtiger Faktor in der ganzen Grundeinkommens-Diskussion. Dass die Menschen wieder mehr sich selbst fragen, was sie wollen und was ihnen wichtig ist.

 

Unser Verhältnis zu Arbeit

Wieso wird gewisse Arbeit sehr hoch entlohnt und andere nicht? Krankenschwester vs. Banker? Warum diese Unterschiede? Bezahlte, sowie nicht-bezahlte Arbeit sind auf ihre Weise bedeutsam, die „unbezahlte Arbeit“ wird aber gegenwärtig wie ein Hobby behandelt. Es gibt sehr viele Arbeiten in unserer Gesellschaft, die enorm wichtig sind, aber nicht entlohnt sind. Sie werden trotzdem gemacht, vielfach von Frauen.

Das (B)GE bewirkt (unabhängig vom technologischen Standard) eine Trennung von (existenzsichernder) (Erwerbs-)Arbeit und Einkommen und bietet einen Weg in eine humanorientierte Tätigkeitsgesellschaft.

 

Wer macht dann die „Drecksarbeit“?

Diese Frage ist sehr beliebt und taucht in verschiedensten Abwandlungen auf: Würde das bedingungslose Grundeinkommen nicht falsche Arbeitsanreize setzen? Warum sollten wir noch arbeiten, wenn wir bereits ein Grundeinkommen hätten? Wer arbeitet schon freiwillig? Allen Abwandlungen gemeinsam ist, dass die Frage gar keine Frage, sondern eine Behauptung in Frageform ist. Die eigentliche Frage lautet: Was macht Arbeit dreckig? Dass sie den Dreck wegmacht? Dass wir sie schlecht bezahlen? Dass wir sie nicht wertschätzen? Dreckig ist nicht die Arbeit, dreckig sind die Umstände. Das deckt das Grundeinkommen auf. Das Grundeinkommen putzt die Drecksarbeit.

 

Sollte nicht Vollbeschäftigung das Ziel sein, anstatt allen Geld zu geben?

Das Festhalten am Ziel der Vollbeschäftigung zieht eine Verschwendung von Lebenszeit der Bürger nach sich, weil sie an geisttötende, unwürdige Arbeiten gebunden werden. Die Zeit wird sinnlos „abgesessen“ und kann nicht für sinnvolle Tätigkeiten genutzt werden; die Würde des Menschen wird missachtet.

 

Wer einfach so Geld bekommt, arbeitet nichts mehr.

Heisst übersetzt, dass man nur arbeitet, um Geld zu verdienen?
Die wenigsten Menschen haben das Bedürfnis, ihr Leben ohne Beschäftigung zu verbringen. Gerade in Mitteleuropa definiert sich der Mensch über seine Tätigkeit. Das bGE soll es den Leuten ermöglichen, einer SINNvollen und vielleicht innovativen Beschäftigung nachzugehen, ohne den Druck eines zu verdienenden Salärs zu haben.

Natürlich gibt’s in jeder Gesellschaft einen minimalen Anteil der Bevölkerung, die sich nicht beschäftigen wollen oder können. Für diese Menschen bezahlen aber jetzt schon alle, die einer Arbeit nachgehen. Unsere Vision geht davon aus, dass der Mensch seinen Alltag gerne mit sinnvollem Tun füllt, nicht mit faulenzen.

 

Bedroht das bGE die Teilzeitarbeit?

Das bedingungslose Grundeinkommen stellt die Teilzeitjobs in Frage, aber nur die, die nicht sinnstiftend sind, denn die anderen Teilzeitjobs werden auch weiterhin gemacht, da das Geld nicht der alleinige Antrieb ist. Daher würden Kündigungen nur dort passieren, wo die Arbeit dem Angestellten nichts weiter gibt als Geld.

 

Warum externes Geld?

Dieser Versuch ist von Bürgern organisiert. Nicht vom Staat.
Wir können daher nicht auf Steuergelder o.ä. zurückgreifen, um den Versuch zu finanzieren. Das wollen wir auch nicht, denn unser Fokus liegt nicht darauf, das perfekte Finanzierungsmodell zu finden, sondern darauf, was das bGE mit einer bestehenden Gemeinschaft – mit den Menschen – macht.
und weil wir überzeugt davon sind: wenn wir es wollen, ist es auch finanzierbar – wie damals bei der AHV.
Um Versuch zu finanzieren
, haben wir uns daher entschlossen, die Aufgaben zu verteilen: eine Gemeinschaft testet das bGE – ein Dorf, eine andere finanziert es – durch ein Crowdfunding.

 

Warum dieses „Zurückzahlen“?

“Ein ‘reales’ Grundeinkommen wird nicht einfach ‘Geld oben drauf’ zu allen anderen Einkünften sein. Würde man das wollen, müsste man

  • enorme Steuern erheben, was politisch kaum möglich wäre, oder
  • die Druckerpresse anwerfen und mehr Geld produzieren. Dies würde allerdings zu einer Inflation und steigenden Preisen führen, was bedeutet, dass das bGE in Kürze nicht mehr existenzsichernd und damit wertlos wäre.

Eine tragfähige Implementation eines Grundeinkommens kann demzufolge nur durch eine Umverteilung der vorhandenen Gelder funktionieren (Besteuerung). Wie diese Umverteilung aussehen wird, ist eine politische Entscheidung.

Das anteilige oder ganze “Zurückgeben” des ausgezahlten Grundeinkommens kann im Rheinau-Modell also quasi als „Teil-Finanzierung“ angeschaut werden.

 

Wie läuft das jetzt genau mit dem „Zurücküberweisen“?

Am Monats-Beginn überweisen wir jeweils die Grundeinkommen gemäss Altersabstufung. Am Monats-Ende überweisen Sie folgendes an uns zurück:

  • Pro Kind die Kinderzulage von 200 CHF oder 250 CHF (Ausbildungs-Zulage)
  • Wenn Sie ein Einkommen haben und das ist höher als das Grundeinkommen, das Sie erhalten haben, überweisen sie uns das erhaltene bGE in Gänze zurück (1x Dauerauftrag einrichten für das Jahr 2019)
  • Wenn Sie weniger als ihr erhaltenes bGE verdienen, überweisen Sie uns diesen Betrag zurück (in dem Fall bleibt Ihnen mehr Geld auf dem Konto).
  • Wenn Sie kein Einkommen haben, müssen Sie nichts zurücküberweisen.

 

Warum brauche ich ein eigenes Konto, um mit anzumelden?

Zentral wichtig beim bGE ist, dass jeder individuell ein bGE erhält. Daher ist es für diesen Versuch zwingend, dass jede und jeder ein eignes Konto hat. Wir werden im Versuch nie zwei oder mehr bGE’s auf ein Konto auszahlen, ausser Kinder-bGE’s!

 

Ich verdiene mehr als 2500 CHF. Das heisst, ich kann nicht profitieren. Warum sollte ich mitmachen?

„Profitieren“ ist hier ganz klar einzig ans Geld geknüpft. Man profitiert aber auch indirekt, wenn es der Gemeinschaft besser geht – denn dann profitieren alle, die in Gemeinschaft leben.

 

Weshalb muss man das Einkommen aus der AHV angeben, aber das Einkommen aus der Pensionskasse nicht?

Pensionskasse etc. sind persönliche Spargelder für das Alter und nicht für alle obligatorisch. Also keine allgemeine Absicherung. Gelder sind persönliche Absicherung. Auch mit Grundeinkommen muss Sparen möglich sein.

 

Stimmt es, dass der Versuch die Gemeindekasse nicht belastet?

Das Geld, das für das bedingungslose Grundeinkommen benötigt wird, kommt aus dem Crowdfunding und nicht aus der Gemeindekasse. Bei der Gemeinde bleiben gewisse administrative Kosten und auch etwas Sitzungsgeld. Das sind aber leidglich ein paar tausend Franken. Der Betrag, der in die Gemeinde kommt, ist aber viel höher, etwa im Bereich von 3 Mio., je nachdem, wer mitmacht.

 

In der Info-Broschüre steht, dass Flüchtlinge nicht teilnehmen können. Weshalb?

Mitmachen können alle Personen, die ihren zivilrechtlichen Wohnsitz in Rheinau haben, d.h. Personen, die in Rheinau als „niedergelassen“ gelten. Das sind Personen, die ihren Wohnort frei wählen können. Das ist das wichtigste Kriterium: Kann jemand den Wohnort frei wählen? Dann ist diese Person dabei. Personen, die in einem Heim untergebracht sind, können den Wohnort in der Regel nicht selbst wählen und sind deshalb nicht dabei. in „Realität“ regelt das Einwanderungsgesetz Migrationsberechtigung.

 

Würden nicht alle Ausländer kommen, wenn das bedingungslose Grundeinkommen kommt?

Nein. Die Migrationsberechtigung regelt das Einwanderungsgesetz.

 

Muss ich das bGE versteuern?
Ja, aber NUR den Betrag, den Sie auch wirklich zusätzlich erhalten (also nicht das, was während des Jahres fliesst). Die Teilnehmer erhalten anfangs 2020 vom Projektteam für die Steuerperiode 2019 eine Abrechnung (ähnlich Lohnausweis), den sie der Steuererklärung beilegen. Darauf ist ersichtlich, wieviel Grundeinkommen sie im Laufe des Jahres 2019 bezogen haben. Diesen Mehr-Betrag müssen Sie bei der Steuererklärung unter „zusätzliche Einkünfte“ angeben.

 

Wird es mit einem bGE kein Arbeitslosengeld mehr geben?

Nein. So wie es auch weiterhin gewisse Sozialversicherungen brauchen wird, so wird es auch eine ALV brauchen.

 

Was sollen Personen mit einem Einkommen am untersten Limit tun, wenn Sie nicht termingerecht zurückzahlen können, weil z.B. der Lohn / die AHV erst am 25. Überwiesen wird und die Person die (Rück-)Überweisung z.B. mit einem Einzahlungsschein tätigt (das dauert von der Post bis zur Bank ca. 3 Arbeitstage)?

keine Sorge. mit uns kann man reden! Idealerweise melden sich die Personen bei uns die bereits wissen, dass eine Rückzahlung am 27. kaum möglich ist. dann können wir das bei uns vermerken.

 

Unser älteres Kind ist in der Lehre und erhält einen Lohn. Diesen konnte ich im Formular nicht eintragen. Auf dem zu unterschreibenden Formular erhält er deshalb Fr. 375.–. Ist das korrekt? Er wird im nächsten Mai 18 – muss ich das melden? Unsere Tochter wird im nächsten Jahr (August) eine Lehre starten und erzielt dann ebenfalls ein kleines Einkommen. Auf dem Formular ist sie auch mit Fr. 375.— ausgewiesen.
Hat der Lehrlingslohn keine Bedeutung? Muss ich das dann auch melden?

Bis 18 Jahre betrachten wir alle als Kinder, die ein Kinder-bGE bekommen, egal wieviel sie verdienen! D.h. bis 18 Jahre betrachten wir Kinder als unterstützungswürdig und nicht einkommensrelevant.
Ab 18 Jahren müssen sie sich als Jugendliche anmelden und müssen dann ihr Einkommen angeben, der mit dem Grundeinkommen verrechnet wird.

heisst, bitte melden Sie sich wieder bei uns, sobald der Sohn 18 wird und wir passen die Verträge an.

 

Was passiert eigentlich am Ende des Projektes, wenn erwartungsgemäss noch Geld über ist?

Wenn wir es schaffen, die nötige Summe aufzutreiben – müsste rein rechnerisch noch ein guter Batzen übrig bleiben, da wir ja an sich jeweils „nur“ Anfang des Monats eine große Summe brauchen, um alle bGE’s zu ermöglichen.

Was genau mit der Restsumme passiert, möchten und müssen wir noch offen lassen, schlicht aus dem Grund, weil es sehr gut sein kann, dass sich in dem Jahr ganz viel bewegt und sich mit dieser Bewegung Ideen auftun, die es zu verfolgen gilt.

Was wir aber sicher machen wollen ist, dass wir diejenigen, die investiert haben fragen werden, was sie denn „unterstützenswert“ fänden.

vielleicht ist es so, dass das Projekt fortgesetzt wird. vielleicht haben wir aber bis dahin ca. 3-4 tolle Ideen, über die dann abgestimmt werden kann – zum Beispiel. alles noch Gedankenspiele aber ich finde es nur richtig, dass die Investoren (Crowd) Mitspracherecht haben über die Summe, die verbleibt.

 

Ich habe ein unregelmässiges Einkommen, trotzdem werden die Ausbildungszulagen meiner 19 und 22 jährigen Söhne und meiner 16-jährigen Tochter (welche aber nicht mitmacht) auf mein Konto ausbezahlt. Z.B. Lohn 2000.00 + 250.00 + 250.00 +(250.00 Trotzdem angeben auch wenn sie nicht mitmacht?) = 2750.00, sprich ich zahle euch 2500.00 zurück?

In ihrem Fall gibt es zwei Fragen zu klären:

1) Meine Tochter macht nicht mit, muss ich die Ausbildungszulagen von ihr als Einkommen deklarieren?

Da die Tochter nicht mitmacht, ist die Kinderzulage für die Tochter ausserhalb des Versuchs und muss nicht als Einkommen deklariert werden (wir gingen davon aus, dass Eltern ihre Kinder immer anmelden, und haben deshalb die Kinderzulagen ohne nähere Angaben im Infoblatt als Einkommensbestandteil deklariert).

2) Söhne von 19 und 22 Jahren

Die Söhne sind älter als 18 Jahre und müssen sich separat mit dem Formular für Jugendliche bis 25 Jahre anmelden! Wer nun die Kinderzulagen als Einkommen deklariert, sie oder die Söhne, ist eine familieninterne Angelegenheit, die wir nicht bestimmen können und wollen. Geldmässig macht das in ihrem Fall aber nichts aus, entweder reduziert es ihr bGE oder das der Söhne. Der Ausgleich kann dann auch unter euch dreien bestimmt werden.

 

Meine Frau war bzw. ist noch selbstständig tätig und arbeitet zusätzlich noch in der Kinderbetreuung. Wir erwarten im Januar unser 2. Kind und meine Frau bekommt dann Mutterschaftsentschädigung. Wir wissen aber noch nicht genau, wieviel das schlussendlich sein wird. Höchstwahrscheinlich wird meine Frau dann nach dem Mutterschutz nicht gleich wieder arbeiten und dann keinen Lohn mehr beziehen. Ihre Selbstständigkeit macht dann auch erstmal Babypause. Gibt es da einen Mittelwert den wir angeben können?

Am Besten also 80% des mittleren letztjährigen Lohnes als Selbständige angeben und dann korrigieren, wenn sie nach 14 Wochen keine Mutterschaftsentschädigung mehr hat.

Die Mütter erhalten 80% ihres Lohns in Form von Taggeldern, höchstens aber CHF 196 pro Tag. Damit die Frau das Taggeld erhält, muss sie während der neun Monate vor der Geburt bei der AHV versichert sein und mindestens fünf Monate während der Schwangerschaft gearbeitet haben. Ausserdem muss sie zum Zeitpunkt der Geburt immer noch in einem Arbeitsverhältnis stehen, als Selbständigerwerbende gelten oder im Betrieb des Ehemannes gegen einen Barlohn mitarbeiten.

Die Ausbildungszulagen für zwei meiner Kinder erscheinen ja auf meinem Lohnzettel. Müssen diese jetzt auf den Verträgen der Jungs oder auf meinem Vertrag als Einkommen angegeben werden? 

Sie müssen die Zulagen als Einkommen bei sich angeben, da sie bei Ihnen auf dem Lohnzettel stehen. Die Zulagen werden dann beim Formular automatisch von uns abgezogen. Daher zahlen wir nur 425 /375 CHF aus, also bereits den reduzierten Betrag.
heisst: Sie geben einfach das Total am, das auf ihrem Lohnzettel steht (inkl. Zulagen) und alles ist ok.

 

Müssen Stipendien beim Einkommen  angegeben werden?

YES! Stipendien sind Einkommen, die kommen aus dem Sozialleistungs-Top und würden in ein Grundeinkommen integriert werden.
Ich werde das nächste Jahr 50% angestellt sein, dh. ich arbeite einen Monat, dann einen Monat frei, dh. ohne Einkommen. Somit wären das 6 Monate arbeiten mit Einkünften und Rückzahlung und  6 Monate, in denen ich das BGE behalten kann, ist das korrekt?
NEIN! Sie müssen über das Jahr mitteln, d.h. 6 Monate Lohn durch 12 Monate teilen. Falls Sie dann mehr als 2500 CHF mittleren Lohn haben, müssen Sie diesen Lohn angeben und auch das ganze bGE zurückgeben in den Topf. das Grundeinkommen – wie der Name schon sagt – ist kein zusätzliches Geld, sondern ein Grundsätzliches.

 

Meine Frau hat ein unregelmässiges Einkommen, darum habe ich mal einen theoretischen Durchschnitt angegeben. Gemäss diesem Vertrag verpflichte ich mich nun aber, dass ich bis zum 25. jedes Monats den Betrag von 2’500 CHF und Ihrem theoretischem Einkommen an die Stiftung überweise. Im Vertrag wird hier nirgends erwähnt, dass es z.B. lediglich 2’500 CHF sein könnten, falls Sie gar nicht arbeiten würde. Oder entsprechend weniger. Bin ich nun zu genau oder ist dies logisch, dass dieser Betrag 2019 am Ende jedes Monats variieren kann?

Sie haben Recht mit Ihrer Anmerkung. Es ist aber genau so, wie Sie am Ende schreiben:
Das was Sie jetzt angeben, ist eine Annahme (besonders bei variierenden Einkommen od. Selbständigen), ausser, Sie haben ein fixes Einkommen. Wenn der Versuch zustande kommt 2019, was erst sicher ist, nachdem wir genug Geld gesammelt haben, wird Ihre Frau das an uns zurück überweisen, was Sie verdient hat im jeweiligen Monat – bis zu einer max. Höhe von 2500 CHF natürlich.

 

Ich bin seit Ende August 2017 pensioniert. Ich beziehe eine Teilrente aus der Pensionskasse. Ich beziehe kein Geld aus der AHV (werde im August 2019 65 Jahre alt). Somit habe ich keine Einkünfte im Jahr 2018. Was muss ich bei mir ausfüllen, Einkommen 0 geht ja nicht.

Doch, das geht. Bis August 2019 haben Sie ein Einkommen von 0 CHF und können damit das bGE behalten. Ab August 2019 geben Sie dann ihre AHV als Einkommen an (da diese gleich bleibt, könnten Sie ab August einen Dauerauftrag einrichten bis Ende Jahr).

Heisst, Sie bekommen von uns an Anfang des Monats die 2500 CHF und zahlen Ende Monat Ihre AHV an uns zurück / zurück in den bGE-Dorf-Topf. Da die AHV aber immer kleiner ist als 2500 CHF, werden Sie jeden Monat etwas mehr Geld auf dem Konto haben.

 

Ich bin vor dem 5. Juni 2018 schwanger geworden. Kann ich mein ungeborenes Kind auch anmelden?

Wir haben festgelegt, dass auch Personen teilnehmen können, welche im Laufe des Projekts (also zB auch noch im Oktober 2019) geboren werden. Ebenfalls Personen, die im Laufe des Projekts eine Person heiraten, welche selbst die Bedingungen erfüllt (d.h. einer der Ehegatten muss am 5. Juni 2018 in Rheinau gewohnt haben).

Sie müssen also nicht das ungeborene Kind anmelden, sondern können das machen, wenn das Kind auf die Welt gekommen ist. Voraussetzung ist einfach, dass Sie sich selbst bis zum 15. September 2018 angemeldet haben.

 

Zu einem monatlichen IV Betrag, der mir zusteht, bekomme ich noch etwas Hilflosen-Entschädigung. Muss ich diesen Betrag zum Einkommen dazuzählen? (versteuert wird er nicht).

wenn der Betrag nicht versteuert werden muss, müssen Sie  nur den IV-Betrag angeben.

 

Ich bin Selbständig. Wie muss ich vorgehen? Was muss ich als Einkommen angeben und wie läuft die Abrechnung?

Einkommen
Sie können aus Erfahrung der letzten Jahre ungefähr abschätzen, was Sie im Jahr verdient haben (Sie haben ja bislang Ihr Leben geplant/gelebt). D.h. Sie können ungefähr einen mittleren monatlichen Lohn über die letzten Jahre berechnen und diesen Lohn im Vertrags-Formular angeben.

Abrechnung
Als Selbständiger müssten Sie per Quartal abrechnen. Mit quartalsweiser Abrechnung können Sie die Nuller-Monate mit dem bGE überbrücken. am Ende des Quartals geben Sie dafür 3 x 2500 CHF an uns zurück.
Falls Sie nicht quartalsweise ankreuzen, nehmen wir jeden Monat den Mittelwert der letzten Jahre als Einkommen, d.h. Sie würden die Möglichkeit der Überbrückung verlieren, weil Sie jeden Monat zurückzahlen müssten, egal wieviel reinkommt.

 

Ich, Pensionär, erhalte zu meiner AHV-Rente eine Kinderrente für mein volljähriges Kind in Ausbildung. Frage: Muss die Kinderrente (AHV) dem Kind angerechnet werden (analog Kinderzulage) oder dem Elternteil (analog Alimente)?

Der unterstützte Jugendliche ist volljährig und in Ausbildung, d.h. Sie melden sich als Familie an. Sie geben Ihre Rente als Einkommen an und der Jugendliche gibt die Kinderrente als Einkommen an, die je nachdem zwischen 470 und 940 CHF liegen kann. D.h. im Klartext, dass Sie beide Ihre Renten in den Dorf-bGE-Topf zahlen und dafür das Grundeinkommen erhalten – Sie 2500 CHF und der Jugendliche entweder 1250 CHF oder 1875 CHF.

 

Alimente: wem werden sie angerechnet?

Alimenten gelten als Lohnbestandteil. Heisst: Der/die Empfänger:in der Alimente, muss die Alimente als Einkommen, zusätzlich zum restlichen Lohn angeben. Die Person, welche die Alimente zahlt, darf bei einer Teilnahme am Experiment den um die Alimente verringerten Lohn angeben.

 

Wie geschieht das mit der Rückzahlung der AHV. Wird diese direkt abgezogen oder muss diese Ende Jahr zurückbezahlt werden?

Wenn Sie sich anmelden, bekommen Sie von uns Anfang des Monats 2500 CHF.
Ende Monat wird Ihnen Ihre AHV überweisen. Nehmen wir an, Sie bekommen 2100 CHF, dann würden Sie uns diese 2100 CHF ENDE Monat überweisen. Es bleiben Ihnen also am Ende 400 CHF MEHR Geld auf dem Konto als vorher.
Wenn Ihre AHV jeden Monat gleich hoch ist, dann können sie für das Jahr 2019 einfach einen Dauerauftrag einrichten für dieses Jahr.

Automatisch abgezogen wird während des Versuchs-Jahres nichts, da wir nicht auf Steuern etc. zugreifen können und wollen.

 

Ich bin alleinstehender Rentner. Nebst meiner AHV von 2188 CHF beziehe ich eine monatliche SUVA-Rente von 1500 CHF. Ist die SUVA-Rente in diesem Fall Einkommen?

Ja. Sowohl die AHV, wie auch die SUVA-Rente müssen als Einkommen angegeben werden. Diese müssen auch in der Steuererklärung als Einkommen angegeben werden.

 

Ich bin als Vollzeitstudentin nebenbei noch auf Stundenlohn angestellt und verdiene somit je nach Monat zwischen 800-1200 Franken. Dementsprechend muss ich jeden Monat einen anderen Betrag zurückzahlen, soweit alles klar. Ich nehme an, ich muss jeden Monat eine Lohnabrechnung einreichen, damit Sie dies überprüfen können. Stimmt dies?

Im Vertragsformular würden sie eine Einkommens-Annahme basierend auf ihrer letztjährigen Steuererklärung eintragen. In Ihrem Fall 1000 CHF.
Im Versuchs-Jahr müssten Sie dann jeweils Ende Monat das an uns überweisen, was Sie als Einkommen erhalten haben (natürlich nur bis max. 2500 CHF).
Sie müssten aber nicht noch extra eine Lohnabrechnung nachweisen.

 

Wenn ich in Rheinau bei diesem Projekt mitmache, im November 19 einen Monat unbezahlt nehme, mir aber die Zulagen vom Oktober gutgeschrieben werden, habe ich trotzdem Anspruch auf 2500 CHF? Im Dezember bekomme ich ja dann nichts da ich im November nicht gearbeitet habe.

Wenn es sich bei den Zulagen um Spesen handelt, müssen diese nicht angegeben werden und sie erhalten die 2500 CHF und müssen nichts zurückzahlen.

Falls es andere Einkünfte sind, müssten Sie diese am Ende des besagten Monats an uns überweisen (natürlich nur bis zur höhe von 2500 CHF).

 

Unsere Kinder bekommen 625 Franken, abzüglich Kinderzulage. Muss dieses Geld auch am Ende des Monats zurückgezahlt werden?

Ja. Die 625 Franken werden ausbezahlt. Am Ende des Monats muss die Kinderzulage zurückbezahlt werden.

 

Viele Rentner-Ehepaare weisen immer wieder auf die Ungerechtigkeit hin, dass sie gemeinsam weniger AHVRente haben als Alleinstehende, die gemeinsam wohnen/leben, nämlich nur 3‘400 Franken, also 1700 „pro Nase“. Nicht Verheiratete haben 1900 bis 2300 Franken. Stimmt es, dass Rentner-Ehepaare monetär profitieren vom Versuch?

Ja! Derjenige, der die voll Rente von 3400 CHF erhält, überweist dem Partner 1700 CHF. Anfang Monat erhalten beide 2500 CHF. Ende Monat zahlen beide die 1700 CHF Rente an uns zurück (dafür kann für das Jahr 2019 ein Dauerauftrag eingerichtet werden). Es bleiben also beiden Partnern 800 CHF mehr am Ende jedes Monats.

 

Mein monatliches Einkommen ist höher als die 2500 CHF. Falls ich 3 Monate unbezahlt mache, kann ich das Geld behalten? 

Wenn sich mehr als 50% anmelden, folgt das Ausfüllen des Vertrags-formulars.

dort benötigen wir dann Angaben wie Kontonummer und Ihr monatliches Einkommen.

Was Sie dort als Ihr einkommen eintragen, ist quasi eine Annahme basierend auf Ihrer letztjährigen Steuererklärung.

Wenn es 2019 losgeht mit den Auszahlungen, werden wir jeweils Anfang Monat das bGE überweisen und Sie – falls Ihr Einkommen höher ist als das bGE –

überweisen Sie es uns Ende Monat in der vollen Höhe zurück. (einmal einen Dauerauftrag erteilen bei der Bank, wenn Ihr Einkommen gleich bleibt).

Wenn Sie 3 Monate lang kein Einkommen haben, bleibt Ihnen das Anfang Monat ausbezahlte bGE erhalten.

 

Ein Kollege, der seit Jahren hier arbeitet und einen Geflüchtetenstatus „F“ hat, ist sich nicht sicher, ob er bzw. seine Familie teilnehmen kann. Er sagte, dass auf der Veranstaltung jemand zu ihm meinte, dass es nicht ginge. Was ist denn da die offizielle Position vom Projekt dazu?

Wir müssen uns an den Grundsatz halten: Wer am 5. Juni 2018 in Rheinau zivilrechtlichen Wohnsitz hatte, d.h. wer in Rheinau angemeldet war, weil er die Absicht hatte, in Rheinau für längere Zeit zu wohnen, der ist dabei. Personen mit Ausweis F haben in der Regel keinen zivilrechtlichen Wohnsitz in der Gemeinde.

Es kann jedoch ganz vereinzelt Ausnahmen geben. Deshalb machen wir es wie folgt: Diese Person soll sich anmelden und wir (d.h. die Gemeindekanzlei) werden dann sowieso nach dem 15. September von euch eine Excel-Liste erhalten. Diese werden wird dann mit unserem Einwohnerregister abgleichen. Allenfalls müssen wir dann die eine oder andere Person wieder „ausladen“.

 

 

 

Wenn ich selbständig bin, was für Möglichkeiten habe ich?

Damit ein Selbständiger auch mal einen Monat lang keinen Auftrag annehmen muss oder kann, ohne mit nichts dazustehen, gibt es für Selbständige und Erwerbstätige mit unregelmässigem Einkommen die Möglichkeit, pro Quartal abzurechnen und nicht jeden Monat.

 

Was ist nochmals der Partner-Transfer?

wir wurden von der Bevölkerung mehrfach darauf aufmerksam gemacht, es sei unfair, wenn Familie mit gutem Verdiener noch zusätzlich für die Frau 2500 CHF pro Monat bekomme. Das haben wir aufgenommen und deshalb den so genannten „Partner-Transfer“ als Option eingebunden in die Formulare.

Sprich, wenn in Familie eine:n Partner:in kein EK hat, der andere aber ein hohes EK, dann kann Familien-intern entschieden werden, ob ein partner-transfer stattfinden soll, heisst, der Hauptverdiener überweist der Partner:in ein „Einkommen“. Das ist freiwillig.

 

Was soll das denn mit diesem bedingungsloses Grundeinkommen?

Der Wohlstand unseres Landes ist der Wohlstand aller Bürger. Er geht auf die Leistungen aller Bürger zurück, auch auf die Leistungen vorangehender Generationen. Deshalb gebietet es die Gerechtigkeit, alle Bürger an diesem Wohlstand zu beteiligen.

 

Das bGE ist nicht einfach nur Geld. Es ist eine Grund-Wertschätzung. Für alle gleich. Eine Wertschätzung die es einem erlaubt, sich zu entwickeln, in sich zu investieren.

SL: Einen stärkeren Ausdruck von Wertschätzung kann es im Grunde kaum geben. Weil es sowohl eine individuelle, als auch eine gemeinschaftliche Seite gibt, gehen auch zwei Impulse davon aus: Individualentwicklung ermöglichen, Gemeinwohlbeitrag ermöglichen – beides ohne Direktive.

 

Das bGE

  • stärkt die Familie. Sie kann sich der Erziehung und der Fürsorge für ihre Kinder widmen, ohne sich um ihre Einkommenssicherung zu sorgen.
  • fördert Innovation in allen gesellschaftlichen Bereichen und ermöglicht die dazu erforderliche Muße. Innovative Ideen können frei entwickelt werden, ohne daß sie vom Absatz an einem Markt abhängig sind.
  • stärkt die Unternehmen. Sie können automatisieren, ohne sich Sorgen um entlassene Mitarbeiter zu machen. Sie können auf leistungsbereite Mitarbeiter setzen, denn Erwerbsarbeit wird freiwillig geleistet.
  • stärkt die Volkswirtschaft. Unproduktive Industrien und Wirtschaftszweige müssen nicht mehr subventioniert werden.
  • ermöglicht einen umfassenden Abbau von Bürokratie, auch in den Sozialsystemen. Ein bedingungsloses Grundeinkommen ersetzt weitestgehend bestehende Sozialleistungen.
  • Ein bedingungsloses Grundeinkommen für alle Bürger stärkt die Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen, und gibt ihnen die Freiheit dazu.

(Quelle: Ute Fischer, Stefan Heckel, Axel Jansen, Sascha Liebermann, Thomas Loer, www.freiheitstattvollbeschaeftigung.de/thesen/)

 

Warum sollen Pensionierte mitmachen?

Angesicht der heutigen unhaltbaren Situation, dass immer mehr Ü50 keine Stelle mehr finden, und gleichzeitig darüber diskutiert wird, das Rentenalter auf 67/65 zu erhöhen, ist das genau einer der schlagenden Punkte für ein bGE. Die AHV würde vollständig von einem bGE ersetzt, d.h. die künstlich gezogene Grenze zwischen Arbeitsbevölkerung und Rentner löst sich in Luft auf. Jeder arbeitet so lange, wie er für die Wirtschaft UND Gesellschaft nützlich und begehrt ist. Man kann das als Profitieren anschauen oder als Anstoss, über einen scheinheiligen politische Diskurs nachzudenken.

 

Attackiert das bGE nicht Arbeitsplätze?

Es ist nicht die zentrale Aufgabe einer Firma, Arbeitsplätze zu schaffen, sondern Innovationen, die unsere Gesellschaft weiterbringt. wenn das mit Maschinen besser und billiger geht, muss und wird dieser weg eingeschlagen werden. alles andere ist Augenwischerei!

 

Fördert das bGE nicht die alte Rollen-Verteilung zwischen Frau und Mann?

Zentral wichtig beim bGE ist, dass jeder individuell ein bGE erhält. Es ist also gerade nicht so, dass sich eine nicht erwerbstätige Person abhängig macht von einer anderen, wie bisher. Sondern jeder bekommt am Anfang des Monats 2500 CHF auf SEIN Konto ausbezahlt. Wir werden im Versuch nie zwei oder mehr bGE’s auf ein Konto auszahlen, ausser es handelt sich um Kinder-bGE’s! Ehepartner ohne eigenes Konto (falls es das noch gibt?), müssen ein eigenes Konto eröffnen!

 

Warum sollten wir unser aktuelles Steuersystem ändern. Es funktioniert doch gut?

Unser Steuersystem ist alles andere als gerecht:

Dividenden werden zwar besteuert, aber viel weniger als Arbeit. Warum?

Kapitalgewinne werden gar nicht besteuert. Warum?

Erbschaften und Bodenbesitz werden in den meisten Kantonen nicht besteuert. Warum?

Von Abzügen profitieren vor allem die Vermögenden (abziehbare Hausaufwände, nicht steuerbare Kapitalgewinne, Mieteinnahmen mit vielen abziehbaren Aufwänden), die Arbeitsaufwand-Abzüge eines Angestellten sind dagegen vernachlässigbar.

 

Ist das bGE nicht eine Konkurrenz zur Teilzeit-Arbeit?

Ja, das Grundeinkommen stellt Teilzeitjobs in Frage, aber nur die, die nicht sinnstiftend sind, denn die anderen Teilzeitjobs werden auch weiterhin gemacht, da das Geld nicht der alleinige Antrieb ist. Für den Unternehmer stellt sich also die Frage, sind meine Jobangebote genügend interessant, um die Mitarbeiter zu halten, oder sollten diese Arbeiten nicht besser automatisiert werden, wenn es sich nur um sinnentleerte Arbeitsbeschäftigung handelt.

Werden also diese Teilzeitjobs nur gemacht, weil sie Geld bringen, oder steckt dahinter auch eine Sinn stiftende Komponente, z.B. für eine Mutter mit Kleinkindern, damit sie den Anschluss in ihrem Job nicht verliert, um später wieder ins Berufsleben einsteigen zu können (übrigens ein sehr grosses Problem, denn immer mehr Müttern gelingt das nicht mehr).

 

Wer kann am Versuch teilnehmen?

Teilnehmen kann, wer folgende Bedingungen erfüllt:

  • Personen, die am 5. Juni 2018 zivilrechtlichen Wohnsitz in der Gemeinde Rheinau hatten und dieser Wohnsitz auch noch während des Projekts gilt (Flüchtlinge, die keinen zivilrechtlichen Wohnsitz haben, fallen somit nicht darunter).
  • Personen, die nach dem 5. Juni 2018 eine Person mit Wohnsitz in Rheinau heiraten und ab dann ebenfalls in Rheinau zivilrechtlichen Wohnsitz haben.
  • Personen, die nach dem 5. Juni 2018 geboren wurden und die sorgeberechtigte Person am 5. Juni 2018 zivilrechtlichen Wohnsitz in Rheinau hat, sofern das Kind während des Projekts ebenfalls zivilrechtlichen Wohnsitz in Rheinau hat.
  • Personen, die einen vor dem 5. Juni 2018 unterzeichneten Mietvertrag/Kaufvertrag über eine Wohnung/Liegenschaft (respektive eine schriftliche, definitive Zusage) vorweisen können und während des Projekts in Rheinau zivilrechtlichen Wohnsitz haben.
  • Personen mit Wochenaufenthalt auswärts (z.B. am Studienort) können teilnehmen, wenn sie zivilrechtlichen Wohnsitz in Rheinau haben. Meistens ist der zivilrechtliche Wohnsitz dort, wo man die Steuererklärung einreichen muss.
  • Bei Personen unter 18 Jahren muss mindestens ein Elternteil ebenfalls mitmachen.
  • Über Ausnahmen entscheidet der Gemeinderat abschließend.

 

Ich bin Sozialhilfeempfänger. Was gilt für mich?

Wenn Sie weiterhin bei der Sozialhilfe angemeldet sind, dann bleiben alle Rechte und Pflichten aus der Sozialhilfe bestehen. Zudem erhalten Sie anfangs Monat den Grundeinkommens-Betrag. Wenn der Sozialhilfe-Betrag höher ist, dann müssen Sie den Grundeinkommens-Betrag wieder zurückzahlen. Wenn der Sozialhilfe-Betrag kleiner ist als der Grundeinkommens-Betrag (dies ist in den meisten Fällen so), dann können Sie die Differenz behalten. Finanziell lohnt sich eine Teilnahme am Projekt somit in den

allermeisten Fällen. Falls Sie sich bei der Sozialhilfe abmelden, entfallen die Auflagen des Sozialamtes. Sie erhalten aber auch den Sozialhilfe-Beitrag nicht mehr. Es erlöschen alle Rechte und Pflichten, welche sich aus der Sozialhilfe ableiten lassen. Sie erhalten ausschliesslich den Grundeinkommens-Betrag.

 

Wie gross ist der administrative Aufwand während des Projekts?

Auch hier wird der Aufwand als gering eingeschätzt:

  • Wenn Sie am Ende des Monates jeweils das ganze BGE behalten können, weil Sie gar kein eigenes Einkommen haben, dann haben Sie während des Projekts auch keinen administrativen Aufwand.
  • Wenn der eigene Lohn während des ganzen Projekts voraussichtlich immer grösser ist als das bedingungslose Grundeinkommen, dann erteilen Sie am Anfang des Projekts einen Dauerauftrag zur monatlichen Rückzahlung des Betrages.
  • Wenn sich Ihr Einkommen monatlich ändert, dann teilen Sie dies jeweils am Ende des Monats der Projektleitung mit. Zudem zahlen Sie das zu viel bezogenen BGE am Ende des Monats wieder an die Projektleitung zurück.

 

Kann ich während des Projekts auch wieder aussteigen?

Im Prinzip nein. Die Anmeldung gilt solange, wie man in Rheinau wohnt, längstens jedoch für

ein Jahr. Ausnahmen bewilligt die Projektleitung.

 

Wie hoch ist das BGE?

Der Maximalbetrag pro Monat ist abhängig vom Alter. Der höhere Betrag wird erstmals für den dem Geburtstag nachfolgenden Monat ausbezahlt. Ist der Geburtstag am 1. Tag des Monats, so erfolgt die höhere Auszahlung für diesen Monat:

0-18 Jahre: Fr. 625.— 22-25 Jahre: Fr. 1’875.—

18-22 Jahre: Fr. 1’250.— ab 25 Jahre: Fr. 2’500.—

 

Woher kommt das Geld?

Die Gemeindekasse wird nicht belastet. Das Geld kommt über ein Crowdfunding zusammen.

So ermöglicht eine Gemeinschaft finanziell den Versuch, während eine andere Gemeinschaft (die Einwohnerinnen und Einwohner von Rheinau) das Projekt durch ihre Teilnahme ermöglichen.

 

Muss das BGE versteuert werden?

Ja. Es muss in der Steuererklärung für das Jahr 2019 als „übrige Einkünfte“ versteuert werden, aber nur der Betrag, den man auch behalten kann. Die Projektleitung erstellt für jede Person am Schluss des Jahres 2019 eine Abrechnung, die der Steuererklärung beigelegt werden muss.

 

Ich habe gehört, dass während des Projekts gefilmt wird und Interviews gemacht werden und ich vielleicht im Fernsehen, im Kino zu sehen bin oder in der Zeitung mein Name steht. Das ist mir peinlich.

Die Teilnahme am Filmprojekt ist absolut freiwillig. Sie werden also nicht zu sehen sein, wenn Sie nicht Ihr Einverständnis geben. Bei Grossveranstaltungen, wie dem 31. August, werden wir zwar filmen, jedoch werden Sie auch hier nicht gross im Bild zu sehen sein, wenn Sie dies nicht wollen.

 

Wer prüft die Angaben der Teilnehmer und wer prüft, ob die Rückzahlungen korrekt erfolgen?

Darum werden sich Buchhalter des Projektteams kümmern. Jeden Monat wird eine Liste erstellt, aus der ersichtlich ist, wer Beträge erhalten hat und wer wieviel davon wieder zurückzahlt. Diese Liste geht an die Gemeindekanzlei. Es werden Stichproben gemacht, ob die Zahlungen plausibel sind. Allenfalls wird telefonisch nachgefragt. Diese erfolgt durch Mitarbeitende der Gemeindeverwaltung.

 

Was ist, wenn jemand den erhaltenen Betrag nicht zurückzahlt, obwohl er ein Einkommen erzielt?

Wenn eine Person Ende Monat ihre Rückzahlung nicht leistet und es sich bei Klärung nicht um ein Versehen handelt, wird die Projektleitung im nächsten Monat kein Grundeinkommen auszahlen.

 

Was macht die Projektleitung, wenn sie den Verdacht hat, dass jemand betrügt?

Der Versuch basiert auf Vertrauen. Daher geht die Projektleitung grundsätzlich davon aus, dass die Angaben der Teilnehmer korrekt sind. Wenn sich jedoch nach Anhörung und Prüfung herausstellen sollte, dass jemand das Einkommen nicht wahrheitsgemäss angibt und deshalb zu viel bedingungsloses Grundeinkommen erhält, wird er/sie von der Projektleitung vom Versuch ausgeschlossen.

 

Person X verdient pro Monat ca. Fr. 1’000. Sie erhält anfangs Monat Fr. 2’500 und hat somit für den gesamten Monat Fr. 3’500. Sie müsste somit am Ende des Monats wieder Fr. 1’000 zurückzahlen, hat dieses Geld jedoch nicht, weil sie von den Fr. 3’500 insgesamt 3’000 verbraucht hat. Was soll sie tun?

Dieser Fall sollte eigentlich gar nicht eintreten, denn der Lohn von Fr. 1’000 kommt ja erst am Ende des Monats, meist ab dem 25. Tag im Monat. Dann weiss man, ob BGE und Lohn zusammen höher sind als Fr. 2’500 hat und zahlt, was man zu viel erhalten hat, zurück.

 

Person X ist arbeitslos. Sie erhält Gelder der Arbeitslosenkasse. Was passiert, wenn X am Versuch teilnimmt?

Die Person hat 2 Möglichkeiten:

  1. Sie geht weiterhin aufs Arbeitsamt, bezieht weiterhin Arbeitslosengeld und erfüllt die Bedingungen (z.B. Bewerbungen schreiben). Das Arbeitslosengeld gibt X als Einkommen an und muss das zu viel erhaltene Grundeinkommen zurückzahlen.
  2. Die Person meldet sich beim Arbeitsamt ab und bezieht nur das Grundeinkommen für ein Jahr. Sie erhält Zeit, sich in Ruhe neu zu orientieren.

 

WICHTIG: Wenn die Person sich abmeldet und sich nach dem Versuchs-Jahr wieder als arbeitslos anmeldet, wird das Jahr mit dem Grundeinkommen (max. Fr. 2’500.—/Monat) bei der Bestimmung des neuen Arbeitslosenbetrags angerechnet. Bitte klären Sie Details mit der Arbeitslosenkasse!

 

Was passiert, wenn sich die arbeitslose Person nicht mehr bewirbt, keine Bewerbungen schreibt?

Sie verliert die Ansprüche der Arbeitslosenkasse. Wenn sie sich nach einem Jahr wieder bei der Arbeitslosenkasse meldet, wird sie gleich behandelt wie eine Person, die einen Lohn von Fr. 2’500 erzielt hat.

 

Ich möchte einen unbezahlten Urlaub (einmal im Monat Mai und einmal im Monat September) nehmen. Ich kann mir das nur leisten, wenn ich in diesen beiden Monaten das BGE von je Fr. 2’500 erhalte. Muss ich das ganze Jahr am Versuch teilnehmen?

Ja. Wer BGE beziehen will, der muss sich für das ganze Jahr einschreiben. Während das Projekt läuft, kann man sich nicht mehr neu anmelden. Ausnahmen siehe oben.

 

Wenn ich einen unbezahlten Urlaub von 2 Monaten nehme, wer bezahlt dann meine Beiträge in die AHV?

Die AHV-Beiträge werden immer pro Jahr gerechnet. Wenn man im Jahr 2019 in den Monaten, in denen man einen Lohnausweis erhält, den Mindestbeitrag in die AHV einbezahlt, dann verliert man keine Beitragsjahre. Wenn man unter dem Minimalbeitrag ist, dann muss man die fehlenden AHVBeiträge nachzahlen. Bei Ehepaaren wird der Lohn des Ehepartners berücksichtigt. Die AHV-Beiträge sind in der Regel kein Problem.

 

Werden auf meinem BGE AHV-Beiträge abgezogen?

Nein. Das BGE ist kein Entgelt für geleistete Arbeit und somit nicht AHV-pflichtig.

 

Wenn ich einen unbezahlten Urlaub von 2 Monaten nehme, wer bezahlt dann meine Beiträge in die Pensionskasse?

Eine Nachzahlung des Arbeitnehmerbeitrages in die Pensionskasse ist in der Regel kein Problem. Wer den Arbeitgeberbeitrag übernimmt, muss mit dem Arbeitgeber abgesprochen werden. Wenn der Arbeitgeber den Arbeitgeberbeitrag nicht bezahlt, dann hat man einen kleinen Verlust.

 

Wenn ich beim Projekt mitmache, muss ich verschiedene persönliche Daten angeben, wie Name, Kontonummer. Teilweise muss ich auch gewisse Angaben zum Einkommen machen. Wer kann das alles lesen und was geschieht mit den Daten nach Abschluss des Projekts?

Alle Daten, die wir für die Durchführung des Versuchs sammeln, werden sowohl vor, während und nach dem Projekt vertraulich behandelt. Sie werden einzig für den Zahlungsverkehr und für die Forschung verwendet. Dort werden die Daten anonymisiert.

 

Ich habe gehört, dass ich das BGE nur vollständig behalten kann, wenn ich keine Einnahmen habe. Was wird alles als „Einkommen“ angerechnet?

Im Prinzip alles, was auch bei den Steuern als „Einkommen“ angegeben werden muss. Das

würde jedoch zu einer komplizierten Abrechnung führen, denn bei der Steuererklärung kann man ja vom erzielten Einkommen auch wieder Abzüge geltend machen. Im Projekt werden deshalb Vereinfachungen gemacht: Es gibt keine Abzüge, dafür müssen nicht alle Einkünfte angegeben werden. Die nachfolgenden Ziffern entsprechen den Ziffern in der Steuererklärung des Kantons Zürich. Jede Person wird einzeln betrachtet. (die genaue Auflistung entnehmen Sie bitte dem Info-Blatt 2 der Gemeinde. Besten Dank).

 

Ich habe noch Fragen, die ich stellen möchte. Wo kann ich das machen?

Sie können gern dem Projekt-Team schreiben – info@dorftestetzukunft.ch – oder sie melden sich bei der Gemeindekanzlei.